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16.08.2019 Schweiz
Arbeitszeit
Personen
Work
Kathrin Ziltener
Arbeitspause
Ratgeber
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Darf ich für den Spitalbesuch früher gehen? Ich arbeite Im zweiten Lehrjahr als Hotel-Kommunikationsfachmann. Meine feste Freundin Ist schwer erkrankt und liegt seit längerer Zeit Im Spital. Ich habe meine Chefin gefragt, ob Ich einmal pro Woche ein bis zwei Stunden früher gehen könne, um sie zu besuchen. Die Chefin sagte, das gehe leider nicht. Kann Ich noch etwas machen? „Leider ist die Entscheidung zulässig. Das Schweizer Arbeitsrecht ist nicht sehr alltagsfreundlich: Selbst wenn du ein krankes Kind zu Hause hast, kannst du meist maximal drei Tage freinehmen. Wärst du mit einer Freundin verheiratet oder würdet ihr in eingetragener Partnerschaft leben, wäre die Chance grösser: Die Gerichte bejahen heute den Anspruch auf zusätzliche Freizeit für den Besuch kranker Familienangehöriger im Spital. Ich würde dir empfehlen, noch einmal mit deiner Chefin zu reden und ihr den Ernst der Lage klarzumachen. Ausserdem könntest du ihr anbieten, an dem Tag, an dem du früher gehen möchtest, auch früher mit der Arbeit zu beginnen. Ich wünsche dir und deiner Freundin in dieser anstrengenden Zeit auf jeden Fall alles Gute“
Hast auch du eine Frage an die Unla-Jugendsekretärin? Schreib an lehre unla.ch.
Kathrin Ziltener.
Work online, 16.8.2019.
Personen > Ziltener Kathrin. Arbeitspausen. Ratgeber. Work online, 2019-08-1.
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